Kostenübernahme

In den meisten Fällen übernehmen alle privaten Krankenkassen (mit oder ohne Beihilfe) die Behandlungskosten. Die Behandlung wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet (Selbstzahler und Privatpatienten).

Ich empfehle, vor der Behandlung bei der Krankenversicherung nachzufragen, ob die Behandlungskosten übernommen werden.